Richtlinien und Ordnungen

Beitragsordnung (Stand 01. Januar 2002)

Ordentliche Mitglieder

Eintrittsjahr € 60,-
Folgejahre € 30,-


Außerordentliche Mitglieder
Eintrittsjahr € 30,-
Folgejahre € 15,-

Jubiläumsgaben der ANV e.V. an ordentliche Mitglieder
(Stand 01. Januar 2002)

Auf Antrag besitzen alle ordentlichen ANV-Mitglieder Anspruch auf folgende Jubiläumsgaben. Bezuschusst werden alle Jubiläen im 25-Jahre Rhythmus.


25 Jahre € 125.-
50 Jahre € 250.-
75 Jahre € 380.-
100 Jahre € 500.-


Für alle weiteren Jubiläen € 500.-.


Es ist Vereinen freigestellt den Jubilar zusätzlich zu unterstützen, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht. Die Jubiläumsgabe erfolgt aus den allgemeinen Haushaltsmitteln des ANV-Vorstandes.


Richtlinien zur Erstellung des jährlichen Veranstaltungskalenders
Stand 07/2002

  • Vorbelegungen auf das folgende Kalenderjahr sind beim zuständigen Vorstandsmitglied möglich. Bei der jährlichen Termineinholung durch die ANV e.V. werden die bereits von den Vereinen/Organisationen gemeldeten Termine bekanntgegeben. Die Terminplanung erfolgt für 15 Monate. Ihre Verbindlichkeit erfahren alle Termine erst nach entsprechender Abstimmung in der Herbstsitzung der ANV e.V. Hierfür ist es notwendig, dass zumindest ein Vertreter des jeweiligen Vereins/Organisation an der Herbstsitzung teilnimmt.

 

  • Als wiederholende, nicht verlegbaren Termine gelten nur Veranstaltungen die mit kirchlichen Feiertagen in Verbindung stehen und Tradition besitzen. Außerdem werden mögliche Veranstaltungen wie „Tanz in den Mai“ (30.04.), langfristig zu planende Veranstaltungen des Kulturringes, klassische Jubiläumsveranstaltungen sowie die Hauptveranstaltungstage zur Fasnet (Schmotziger Donnerstag, Prunksitzungen von NBN und MGV, 11.11. und Umzugstermine reserviert.

 

  • Die Abstimmung und Verabschiedung des Veranstaltungskalenders in der Herbstsitzung der ANV e.V. entbindet die Ausrichter nicht davon, kommunale Einrichtungen wie Hallen und Plätze bei der Gemeindeverwaltung zu buchen. Die Anträge an die Gemeindeverwaltung sind umgehend nach der Herbstsitzung zu stellen.

 

  • Nach Verabschiedung des Veranstaltungskalenders durch die ANV e.V. sind eventuelle neue Termine oder Änderungen von den Vereinen/Organisationen mit der Gemeindeverwaltung direkt zu klären. Es wird vorausgesetzt, dass bei entsprechenden Überschneidungen mit anderen ANV-Mitgliedsvereinen die vorherige Abstimmung unter den Vereinen/Organisationen direkt vorgenommen wird.

 

  • Terminänderungen sind grundsätzlich rechtzeitig der Gemeindeverwaltung zu melden, damit die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt korrigiert werden kann.

 Mit der Terminplanung ist auch der Bedarf des Geschirrmobiles verbindlich anzumelden, denn anschließend werden freie Termine anderweitig vergeben.

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